Steuerrechtliche Reformvorhaben im Fokus

Die Anwendung des Erbschaftsteuergesetzes sowie aktuelle steuerrechtliche Reformvorhaben sind bei der gemeinsamen Sitzung des Fachausschusses Steuern des BFW Bundesverbands und des Arbeitskreises Steuern des BFW Bayern diskutiert worden. Im Mittelpunkt stand dabei ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das für viel Aufsehen sorgt.

Mit seiner Entscheidung vom 24.10.2017 (II R 44/15, veröffentlicht am 21.02.2018) verschärft der BFH die Anforderungen an ein Wohnungsunternehmen für Zwecke der Erbschaftsteuer drastisch. Im Rahmen der Sitzung, die vom Vorsitzenden des Arbeitskreises Steuern des BFW Bayern und Mitglied des Steuerausschusses im BFW Bund, Mario Mühlbauer, eröffnet und moderiert wurde, beleuchtete Dr. Rudolf Pauli die Genese der Erbschaftsteuer und hielt fest, dass das Urteil vom 24.10.2017 auf Kritik stoße. „Der BFH lässt außer Betracht, dass Wohnungsunternehmen, deren Vermietungstätigkeit einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB erfordern, von der Erbschaftsteuer freigestellt werden sollen“, so Dr. Pauli.

Im Anschluss diskutierten Mario Mühlbauer, Dr. Rudolf Pauli und Karlheinz Konrad vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat. „Es wäre wichtig gewesen, zwischen den Zeilen zu lesen, was der Gesetzgeber wollte“, stellte Konrad in Bezug auf Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Erbschaftsteuerreform fest. „Doch für den BFH war das Urteil kein Anlass zur Freude“.

Der Vorsitzende des Fachausschusses Steuern im Bundesverband, Dr. Christian Birkholz, ging abschließend auch auf die Entwicklungen der Sonder-Afa, der Grund- sowie der Grunderwerbsteuer ein. Die Konsequenzen der Änderungen diskutierten die Referenten gemeinsam mit den Teilnehmern. Der BFW erstellte einen Entwurf für die Position, die Eingang in den Fachausschuss im Bundesverband finden wird.

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