Die Datenschutzgrundverordnung als Mehrwert sehen

Seit dem 25. Mai dieses Jahres gilt in Deutschland die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die damit verbundenen Regelungen zu personenbezogenen Daten (z. B. von Interessenten, Mietern, Beschäftigten und Handwerkern) müssen von allen Unternehmen eingehalten werden.

Vor Inkrafttreten der Verordnung bestand vielerorts Unsicherheit über den weiteren Umgang mit den Daten. Mit der Umsetzung ist eine umfangreiche Anpassung von bereits bestehenden Prozessen erforderlich. Um einen fachmännischen Einblick in den Anwendungsbereich und die Grundprinzipien der DSGVO zu erhalten, veranstaltete der BFW Bayern gemeinsam mit ZIRNGIL Rechtsanwälte am 5. Juli 2018 ein FachFORUM. Rechtsanwältin Katharina Mitterer ging in ihrem Vortrag auf die einzelnen Anforderungen ein. Anhand der von ihr vorgestellten fünf Grundprinzipien: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit, Zweckbindung, Datensicherheit und Transparenz, konnten die Teilnehmer einen ersten Überblick und zugleich einen roten Faden über den neuen Datenschutz erhalten.

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Die Dokumentationspflicht ist grundlegend für den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten. So erklärte Mitterer: „Unternehmen müssen in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit nachweisen zu können, d. h. der fehlende Nachweis kann schon einen Verstoß darstellen, selbst wenn die Datenverarbeitung im Ergebnis rechtmäßig ist“. Sie empfiehlt Schulungen für Mitarbeiter zu veranstalten, um das gesamte Unternehmen mit den neuen Regelungen betraut zu machen.

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Die mit der Umsetzung verbundenen Aufwendungen, die in jedem Unternehmen unterschiedlich ausfallen, können als Chance gesehen werden, um die bestehenden Prozesse zu erfassen, zu hinterfragen und zu standardisieren. Somit erzeugt die DSGVO auch einen Unternehmenswert.

 

Bildnachweis: BFW Bayern

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